Die TOG ist zuständig für die Entschärfung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Sie leistet insbesondere folgende Einsatz-/Ermittlungsunterstützung für die Kreispolizeibehörden:
• Entschärfen von unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (USBV) • Unterstützende Tatortaufnahme bei Sprengstoffdelikten • Unterstützende Tatortaufnahme bei Branddelikten in besonderen Fällen • Begleitung von anderen Maßnahmen der Polizeibehörden im Zusammenhang mit Explosivstoffen • Kriminaltechnische Untersuchungen von Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen • Transport, Lagerung und Vernichtung von Explosivstoffen • Begleitung von Sondereinsätzen (z. B. Staatsbesuche/Großveranstaltungen)