Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Cybercrime Kompetenzzentrum
Themenseite Ermittlungen
Das Landeskriminalamt NRW erforscht und verfolgt Straftaten im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit gemäß § 13 Abs. 3 Polizeiorganisationsgesetz (POG) NRW. Es ist als zentrale Stelle zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz und betreibt die landesweite Korruptionshotline zu Hinweisen auf Korruptionsdelikte.

Neben den Ermittlungstätigkeiten ist die Auswertung und Analyse Organisierter Kriminalität ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich.

Ermittlungsunterstützung anspruchsvoll und facettenreich

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110