Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Anhaltekelle der Polizei
Aufsichtsaufgaben
Das LKA NRW unterstützt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) bei der Fachaufsicht der Kreispolizeibehörden.
LKA NRW

Seit dem Wegfall der Mittelinstanz Polizei bei den Bezirksregierungen im Jahr 2007 unterstützt das LKA NRW das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden im Bereich der Kriminalitätsangelegenheiten. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind § 13 POG NRW i. V. m. § 3 AufsichtsVO Polizei.

Das LKA NRW prüft die Aufgabenwahrnehmung der Kreispolizeibehörden in besonderen Einzelfällen der Kriminalitätsbekämpfung im Hinblick auf eine sachgerechte Erledigung und berichtet dazu dem MIK NRW.

In Kriminalitätssachverhalten mit zunächst unklarer örtlicher Zuständigkeit oder Bezug zu mehreren Kreispolizeibehörden des Landes regelt und koordiniert das LKA NRW die Aufgabenwahrnehmung, indem es erforderlichenfalls Zuständigkeiten oder auch eine zentrale Ermittlungsführung und gegenseitige Unterstützung festlegt.

Zum Aufgabenbereich gehört ferner das sogenannte Fachcontrolling, bei dem die Aktivitäten der Kreispolizeibehörden des Landes in bestimmten Handlungsfeldern der Kriminalitätsbekämpfung analysiert werden.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110