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Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität (OK) ist eine besonders schädliche Ausprägung von Kriminalität. Sie bildet ein wichtiges Arbeitsfeld des LKA NRW.
LKA NRW

Organisierte Kriminalität (OK) ist definiert als „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

  • a. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  • b. unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel  oder
  • c. unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

zusammenwirken.“

(Definition einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Justiz und Polizei aus dem Jahre 1990).

Organisiertes Verbrechen wird heute fälschlicherweise zumeist mit der „Mafia“ gleich gesetzt. Dabei handelt es sich bei der OK und ihren Protagonisten nicht nur um „klassische“ Verbrechenssyndikate. Die Organisationsformen können von hierarchisch oder netzwerkartig aufgebauten, langfristig angelegten Gruppierungen bis hin zu kurzzeitigen kriminellen "Zweckgemeinschaften“ reichen.

Aus der von den Tätern häufig ausgeübten Gewalt sowie den angestrebten Abhängigkeitsverhältnissen und Verflechtungen mit dem öffentlichen Leben sowie dem legalen Wirtschaftskreislauf resultiert eine besondere Bedrohung für die Gesellschaft.

Dabei sind die kriminellen Aktivitäten von Tätern der OK vor allem durch Abschottung und ein hohes Maß an Konspiration geprägt, um den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und der öffentlichen Wahrnehmung zu entgehen.

Die Bekämpfung der OK ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und nicht nur für staatliche Institutionen. Denn von OK kann jeder betroffen sein, selbst wenn die meisten Bürgerinnen und Bürger diese vermutlich eher für eine abstrakte Gefahr halten. OK verursacht allein in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe; die Kosten trägt die gesamte Gesellschaft.

Zu den Kriminalitätsbereichen, in denen OK häufig festzustellen ist, zählen unter anderem 


• Rauschgifthandel und -schmuggel
• Waffenhandel und -schmuggel
• Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben
• Fälschungskriminalität
• Eigentumskriminalität
• Kriminalität „im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ (u.a. Zwangsprostitution und Menschenhandel)
• Gewaltkriminalität
• Schleusungskriminalität
• Umweltkriminalität
• Steuer- und Zollstraftaten

Dabei ist es wichtig, die Betrachtung und die Aufmerksamkeit nicht nur auf solche kriminellen Bereiche bzw. Handlungsweisen zu beschränken, die das Bild von OK in der Öffentlichkeit maßgeblich prägen, also z.B. das Rotlichtmilieu oder der Rauschgiftschmuggel. Auch scheinbare „Bagatelldelikte“ wie Ladendiebstähle können Taten im Kontext von OK sein. Und wird eine Körperverletzung zunächst als eine „normale“ Auseinandersetzung zwischen zwei Personen gedeutet, so führen intensive polizeiliche Ermittlungen womöglich dazu, sie als Ausdruck einer „Bestrafungsaktion“ innerhalb einer OK-Organisation zu werten.

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