Am Mittwoch (27. Februar 2019) haben Ermittler des Landeskriminalamtes NRW unter Leitung der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) Objekte in Bochum, Hamburg, im Landkreis Lahr und in der Schweiz durchsucht. Darüber hinaus wurden Ermittlungsmaßnahmen in Österreich durchgeführt.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich im Wesentlichen gegen drei zum Teil noch minderjährige Tatverdächtige. Diese werden beschuldigt, im Jahr 2017 als Teil eines Hackerkollektivs die Webseiten und IT-Infrastrukturen von mehreren großen Unternehmen und behördlichen Einrichtungen durch sogenannte DDoS-Attacken ("Distributed Denial of Service") angegriffen zu haben. Dadurch verursachten die Beschuldigten eine Überlast auf den attackierten Servern, sodass diese für übrige Nutzer nicht mehr verfügbar waren. Im Anschluss daran forderten sie die Zahlung eines Geldbetrages, damit sie von weiteren Angriffen abließen.
Einem 19jährigen, in Hamburg wohnhaften Beschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, seit Dezember 2017 im Internet einen "DDoS-Service", mit dem gegen Bezahlung Angriffe auf beliebige Ziele durchgeführt werden konnten, und andere Underground-Economy-Dienstleistungen betrieben zu haben.
Die Ermittlungen dauern an.