Nordrhein-Westfalen bekennt sich in seinem siebten Verkehrssicherheitsprogramm NRW (2022-2030) uneingeschränkt zur Vision Zero. Das Land hat sich wie bereits bei dem vorhergehenden Verkehrssicherheitsprogramm (2011-2020) zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 % und die Zahl der schwerverletzten Personen um 20 % zu reduzieren. Auch wenn im Jahr 2020, während der Corona-Pandemie, mit 430 Getöteten im Straßenverkehr ein bisheriger Tiefststand erreicht wurde, sind dennoch die Ziele des vorhergehenden Verkehrssicherheitsprogramms NRW deutlich verfehlt worden. Es bedarf daher weitergehender Anstrengungen, um die Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr nachhaltig und wirkungsvoll zu reduzieren.
Das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Landesregierung trägt im besonderen Maße dem Mobilitätswandel und den im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankerten, steigenden Anspruch an die Verkehrssicherheit und die zukunftsfähige, unfallverhütende Verkehrsraumgestaltung Rechnung. Insbesondere sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und individuelle Mobilität vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu erhalten, sind aktuelle und künftige Herausforderungen für alle Akteurinnen und Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Polizei NRW stellt sich mit einer angepassten Fachstrategie Verkehr diesen Herausforderungen.
Die Fachstrategie Verkehr gibt den Rahmen und die zentralen Regeln für die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit in Nordrhein-Westfalen vor. Sie orientiert sich an gesellschaftlichen Entwicklungen, rechtlichen Vorgaben sowie politischen Richtungsentscheidungen und ist am übergeordneten Leitziel der Vision Zero ausgerichtet.