Korruption beginnt meist schleichend. Sobald jemand seine dienstliche Funktion missbraucht, um persönliche Vorteile zu erlangen, liegt Korruption vor. Das Dezernat 15 des LKA NRW ermittelt, wenn Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind.
Bei Straftaten wie Bestechung oder Vorteilsannahme gibt es keine direkten Opfer. Die Polizei ist daher insbesondere auf Hinweise angewiesen. Korruptionsgelder werden nahezu immer über die Preisgestaltung eines Auftrags refinanziert. Geschädigt werden in solchen Fällen meistens Behörden oder öffentliche Betriebe, die zu viel für öffentliche Aufträge bezahlen oder minderwertige Leistungen erhalten. Opfer ist am Ende die Allgemeinheit, also jeder Steuerzahler.
Strafbar ist zudem die Korruption im geschäftlichen Verkehr oder im Gesundheitswesen. Opfern dieser Form der Korruption sind Verbraucher, die überteuerte Preise oder Patienten, die zu teure Anwendungen oder Medikamente bezahlen.
Umweltkriminalität belastet die Allgemeinheit ebenfalls in erheblichem Maße. Sie bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen und wirtschaftlichen Ressourcen. Die ökologischen und wirtschaftlichen Schäden müssen oft von nachfolgenden Generationen reguliert werden. Die Delikte werden selten isoliert begangen, sondern stehen oft im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten und Betrugshandlungen, zum Beispiel wenn für die legale Entsorgung von Abfall bezahlt wird, dieser dann aber illegal umweltschädigend entsorgt wird. Zur Umweltkriminalität gehören außerdem Artenschutzdelikte sowie Tierschutz- und Verbraucherschutzdelikte.
Zur Verfolgung der Taten sind Spezialisten erforderlich, die sich mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen auskennen. Nur durch eine abgestimmte und gemeinsame Vorgehensweise der beteiligten Behörden und Akteure kann Umweltkriminalität erfolgreich bekämpft werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landeregierung NRW zum einen die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im LKA NRW sowie zum anderen die Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Umweltdelikte in NRW eingerichtet. Ziel ist eine gemeinsame, optimierte Verfolgung von Umweltstraftaten.