Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) führt wegen Verstößen gegen das Markengesetz Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber verschiedener Telegram-Accounts.
Die Verfahren richten sich gegen insgesamt 16 Beschuldigte aus 4 Bundesländern. Sie wurden durch das Landeskriminalamt NRW als Verkäufer von inkriminierten Waren wie plagiierter Marken-Kleidung, Parfums, Uhren und von unversteuerten Zigaretten in mehreren Telegram-Gruppen identifiziert. Die bei den Verkäufen erzielten Umsätze lagen nach bisherigen Ermittlungen im sechsstelligen Euro-Bereich.
In den Verfahren wurden heute insgesamt 14 Objekte durch die Polizeibehörden Recklinghausen, Köln, Aachen, Hagen, Viersen, Mettmann, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Südosthessen, Westhessen, Ulm und das LKA Berlin durchsucht. Neben dem Auffinden von Beweismitteln wurden die betroffenen Telegram-Gruppen und -Kanäle mit einem Sicherstellungsbanner versehen und geschlossen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Auskunft erteilt der Pressesprecher der ZAC NRW:
Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker
Staatsanwaltschaft Köln Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen Luxemburger Straße 449, 50939 Köln Telefon: 0221/477-48601 E-Mail: pressestelle [at] sta-koeln.nrw.de.