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Stadtgebiet: Schwerpunkteinsatz in Duisburg – Netzwerkpartner kontrollieren Clan-, Rotlichtmilieu und Bewachergewerbe
Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, dem Hauptzollamt Duisburg und der Staatsanwaltschaft Duisburg war die Duisburger Polizei am Samstagabend (4. Mai) ab 17 Uhr im Großeinsatz.
PLZ
47053
Polizei Duisburg
Polizei Duisburg

Das gemeinsame Ziel der Behörden: Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen, Aufhellung des Rotlichtmilieus und Bewachungsgewerbes im gesamten Stadtgebiet.

Hierbei kontrollierten die Netzwerkpartner insgesamt 15 Gewerbeobjekte im Duisburger Norden und Süden. Im unmittelbaren Umfeld eines kontrollierten Gewerbes mit Clanbezug nahmen die Einsatzkräfte deutlichen Marihuanageruch wahr. Ein verständigter Rauschgiftspürhund hatte den richtigen Riecher und lokalisierte einen Betäubungsmittelbunker hinter einem verschlossenen Kellerabgang, der auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg gewaltsam geöffnet wurde. Auf einer Kellertreppe entdeckten die Beamten einen Karton mit einer nicht geringen Menge Cannabis und Kokain. Ein junger Mann (21), der im Verdacht stand die aufgefundenen Drogen zu veräußern, wurde vorläufig festgenommen. Seine Wohnung wurde ergebnislos durchsucht. 

In einer Gaststätte fanden die Einsatzkräfte zur Fahndung ausgeschriebene Kfz-Kennzeichen auf und stellten sie sicher. Die Einsatzbilanz der Polizei im Detail:

  • 16 Berichte
  • Vier vorläufige Festnahmen – u.a. wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes und Verstoßes gegen das BtmG
  • Neun Strafanzeigen – darunter wegen Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Verdachts des illegalen Aufenthaltes, Verstößen gegen das Waffengesetz, Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz
  • Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das WaffG
  • Acht Sicherstellungen  - darunter Betäubungsmittel, Butterflymesser, Pfefferspray, Potenzmittel und ein Autokennzeichen

In einer Diskothek konnten alle vier Türsteher nicht den erforderlichen Sachkundenachweis vorweisen, so dass die weitere Tätigkeit der Einlasskontrollen durch das Bürger- und Ordnungsamt untersagt wurde. Das Bürger- und Ordnungsamt leitete insgesamt acht Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, u.a. wegen eines Versstoßes gegen die Vorgaben im Bewachungsgewerbe sowie eines Verstoßes gegen das Prostitutiertenschutzgesetz und nicht vorschriftsmäßig durchgeführter Abfragen im Spielersperrsystem OASIS bei zwei Geldspielgeräten. Weil in drei kontrollierten Betrieben die Verstöße so gravierend ausfielen, wurden sie zudem auf Weisung des Bürger- und Ordnungsamtes geschlossen, zwei von ihnen wurden versiegelt.

Das Hauptzollamt Duisburg ahndete in den Betrieben zahlreiche Verstöße. Insgesamt erfassten die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sieben Ordnungswidrigkeiten. Darunter fielen Sofortmeldepflichtverstöße und nicht mitgeführte Ausweisdokumente. Weiterhin stellten die Zöllnerinnen und Zöllner circa 6 Kilogramm unversteuerten Tabak und 80 E-Zigaretten sicher.

Hieraus resultierten weitere Ordnungswidrigkeiten und Steuerstrafverfahren.

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