In beiden Fällen hatten die Täter ein jeweils identisches Gerät vor den Karteneinschub des Geldautomaten angebracht, mit dem die Kartendaten beim Einführen ausgelesen werden konnten. Oberhalb der Tastatur brachten sie zudem eine Minikamera an, mit der die Eingabe des Pin-Codes erfasst werden konnte. Die angebauten Vorrichtungen waren mit einem Sendemodul versehen, die eine drahtlose Datenübertragung ermöglichten. Damit standen den Kriminellen dann alle Informationen zur Verfügung, um Kartendoubletten herzustellen und damit Geldabhebungen durchführen zu können.
Die Polizei rät, Geldautomaten vor der Benutzung auf den Anbau möglicher Vorsatzgeräte zu prüfen. In Verdachtsfällen sollten Sie den Automat nicht nutzen und die Polizei informieren.