Das LKA NRW hat die Aufgabe, kriminalwissenschaftliche und –technische Untersuchungen in Strafsachen durchzuführen und Gutachten für das Strafverfahren zu erstellen. Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 13 Abs. 2 Nr. 3 POG NRW.
Diese Aufgabe nimmt das LKA NRW durch seine Abteilung 5, das Kriminalwissenschaftliche und –technische Institut (KTI), wahr.
Das KTI
Hier arbeiten über 280 Menschen aus den Bereichen Biologie, Chemie, dem Ingenieurewesen verschiedener Fachrichtungen, Laborkräfte sowie speziell fortgebildete Kriminalwissenschaftlerinnen/-wissenschaftler, Kriminaltechnikerinnen/-techniker sowie Kriminalbeamtinnen/-beamte.
Das KTI zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Untersuchung von Spuren und Beweismitteln aus Strafverfahren fachübergreifend bearbeitet werden können. Dazu zählen besonders die Bearbeitung von DNA und daktyloskopischen Spuren. Die Mitarbeitenden untersuchen aber auch beispielsweise Schussspuren und Waffen, Betäubungsmittel, Textilien, Haarspuren, Materialspuren, Handschriften, Urkunden.
124 000 Einzelasservate jährlich
Der Motor des Instituts ist die Führungsstelle. Über ein spezielles Vorgangs- und Asservatensystem registriert und steuert sie zentral im Schnitt mehr als 43 000 Untersuchungsanträge aus den Kreispolizeibehörden und der Justiz. Von hier aus ist es möglich, den Weg jedes der jährlich eingehenden rund 124 000 Einzelasservate durch die verschiedenen Untersuchungsbereiche hinweg fortlaufend zu verfolgen und zu dokumentieren, sei es ein Mordwerkzeug, eine CD mit Tonaufnahmen oder eine Speichelprobe.
Akkreditierung des LKA NRW
Die gesetzlichen Aufgaben des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts (KTI) erfordern die Einhaltung besonders hoher und stets gleichbleibender Qualitätsmaßstäbe. Aufgrund dieser Verpflichtung ist das KTI als Prüflaboratorium nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat dem LKA NRW die Kompetenz bescheinigt, Untersuchungen gemäß den in den Normen festgelegten Anforderungen durchzuführen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, Arbeitsprozesse lückenlos zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen. Ein hauptamtlicher Qualitätsmanager sowie mehrere Qualitätsmanagementbeauftragte sorgen stets dafür, dass beschriebene Standards eingehalten werden.