Die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) der Polizei NRW und des Zollfahndungsamtes Essen haben die Bekämpfung der Geldwäsche sowie die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung im Fokus (verfahrensunabhängige Finanzermittlungen). Die Ermittlungen beider Behörden erfolgen abgestimmt nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“, um die Potenziale optimal zu nutzen. Herausragende Sachverhalte der Organisierten und schweren Kriminalität werden im Rahmen von Ermittlungskommissionen bearbeitet.
Vermögensabschöpfung und Grundsatzangelegenheiten
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte (verfahrensintegrierte Finanzermittlungen). Ziel ist es, den Tätern die aus oder für die Tat erlangten Vermögenswerte zu entziehen. Diese werden je nach Delikt zur Gewährleistung späterer Geschädigtenansprüche oder für die zu erwartende Durchsetzung staatlicher Ansprüche als Folge gerichtlicher Verfallsentscheidungen vorläufig gesichert.
Einen Überblick über die Situation der Finanzermittlungen in Nordrhein-Westfalen gibt das jährliche Lagebild Finanzermittlungen NRW.