Das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim LKA NRW

Cybercrime Kompetenzzentrum
Das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim LKA NRW
Um der wachsenden Herausforderung dieser Form der Kriminalität adäquat zu begegnen, wurde im Jahr 2011 das Cybercrime-Kompetenzzentrum im Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen eingerichtet.
LKA NRW

Hier befinden sich Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren, Experten für Computerforensik, Telekommunikationsüberwachung, Auswertung, Analyse und Prävention, sowie die Zentrale Internetrecherche und die Auswertestelle für Kinderpornografie.

Zentrales Informations- und Servicezentrum (ZISC)

Die Beschäftigten des Zentralen Informations- und Servicezentrum Cybercrime (ZISC) beraten andere Behörden des Landes und des Bundes bei der Einsatzbewältigung und bei der Ermittlungsführung in Fällen herausragender Cybercrime. Hier ist auch die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) mit dem Single Point of Contact (SPoC) angesiedelt, die rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar sind.

Egal ob staatliche Behörden, Institutionen und Verbände aus Forschung und Lehre oder die Wirtschaft - an dieser zentralen Stelle erhalten sie fachkompetente Hilfe. „Im Fall der Fälle" werden hier alle wichtigen Sofortmaßnahmen initiiert und koordiniert.

Auswertung und Analyse Cybercrime

Die Auswerte- und Analysestelle Cybercrime identifiziert Tat- und Täterzusammenhänge sowie neue Modi Operandi. Sie bündelt die relevanten Informationen und leitet diese an die Kreispolizeibehörden, andere Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt weiter. Basierend auf den aktuell eingehenden und bereits vorliegenden Informationen erstellen die Mitarbeiter Analysen, Auswerteberichte und Lagebilder. Durch zielgerichtete Analysen der Fallzahlen aus den Anzeigenaufnahmen und Meldungen können neue Phänomene erkannt und in Zusammenarbeit mit dem Bereich Prävention neue Präventionsstrategien entwickelt werden.

Lagebilder und Statistiken.

Grundsatz, Gremien, internationale Zusammenarbeit und Prävention

Diese Sachraten umfassen grundsätzliche fachliche Bewertungen und Stellungnahmen, die internationale Zusammenarbeit, die Prävention der Cybercrime mit hohen technischen Anforderungen und die Gremienarbeit, die Beiträge zur Entwicklung und Koordinierung bundesweit abgestimmter Verfahren verantwortet. In der Zusammenarbeit aller Sachraten werden maßgebliche Impulse für die strategische Ausrichtung bei der Bekämpfung der Cybercrime gesetzt.


Ziel der Arbeit im Bereich der Prävention von Cybercrime ist es, das Gefahrenbewusstsein zu steigern und wirkungsvolle Verhaltensweisen zu vermitteln. So soll das Risiko, Opfer von Straftaten zu werden, gesenkt und Schäden verhindert werden. Zu diesem Zweck besteht ein bewährtes Netzwerk unterschiedlichster Kooperationspartner wie dem Bitkom, dem Voice - Bundesverband der IT-Anwender und der Sicherheitspartnerschaft mit dem ASW NRW. Seit 2017 besteht eine gleichgelagerte Kooperationsvereinbarung mit dem eco-Verband der Internetwirtschaft e. V. und dem networker NRW e.V.


Im Cybercrime-Kompetenzzentrum werden landeseinheitliche Präventionskonzepte für die Kreispolizeibehörden erstellt. Im Rahmen von Messeauftritten und Vorträgen sowie mit Beiträgen im Intranet und Internet informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über konkrete Themen der Prävention im Bereich Cybercrime.

 

Softwareentwicklung und Ermittlungsunterstützung

Das Teildezernat 41.3 widmet sich den besonders dynamischen Entwicklungen der Digitalisierung. Für die Kreispolizeibehörden sowie das LKA NRW wird Software für polizeiliche Bedarfe bereitgestellt und z.T. auch selbst entwickelt. Hierbei wird mit agilen Methoden der gesamte Lebenszyklus von Software bedient: von der Erhebung der Anforderungen über die Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit Fachdienststellen bis hin zu Support und Wartung im Wirkbetrieb.

Daneben wird eine fortlaufende Marktschau zur Deckung kriminalfachlicher Bedarfe durch Softwarelösungen durchgeführt. In beiden Fällen werden aktuelle technische Entwicklungen besonders beobachtet.

Weiterhin ist das Teildezernat 41.3 dauerhaft und regelmäßig mit Wissenschaft und Forschung vernetzt. Es umfasst den Austausch mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und ebenso die Teilnahme an und Initiierung von Forschungsvorhaben bei ausgeschriebenen Projekten.

Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie (ZASt)

In der ZASt werden gewaltverherrlichende, pornografische und jugendgefährdende Bild- und Videomaterialien ausgewertet. Bei den meisten Medien, die vorwiegend in digitaler Form vorliegen, handelt es sich um Kinderpornografie. Ziel der Auswertung ist es, Tatbeteiligte und Opfer des sexuellen Missbrauchs zu identifizieren, zum Beispiel durch Bestimmung der Tatzeit und des Tatortes.

Die Zentralstelle koordiniert landesweit deliktspezifische Fahndungsmaßnahmen, deckt neue Tatbegehungsweisen auf und unterstützt die Kreispolizeibehörden bei ihren Ermittlungen.

Cyber-Recherche- und Fahndungszentrum (CRuFz)

Die Sachgebiete 42.1 – personenorientierte Recherche in Datennetzen – und 42.2 – sachorientierte Recherche in Datennetzen – gehen gezielt im Internet auf Streife, um Straftaten aufzudecken, Gefahren mit Bezug zum Internet abzuwehren und neue Phänomene zu entdecken und zu analysieren. Schwerpunkt der Ermittlungen sind insbesondere die Phänomenbereiche Kinderpornografie, politisch motivierte Kriminalität sowie Waffen, Betäubungsmittel und illegaler Arzneimittelhandel.

Um Straftäter und Gefährder im Internet zu identifizieren, entwickelt das CRuFz immer wieder neue Methoden, die bedarfsweise von anderen Polizeidienststellen genutzt werden können. Darüber hinaus berät und unterstützt das CRuFz Polizei-, Verwaltungs- und Justizbehörden, z. B. bei der Identifizierung von Tatverdächtigen, die versuchen, die Anonymität des Internets für ihre Straftaten zu nutzen.

Ermittlungskommissionen

Drei ständige Ermittlungskommissionen bearbeiten zum Teil gleichzeitig jeweils mehrere Cybercrime-Verfahren von herausragender Bedeutung.

Die meisten Verfahren weisen dabei komplexe technische Sachverhalte wie Kryptierungen und Anonymisierungen, neue Modi Operandi oder auch starke internationale Bezüge auf.

Oft ist dabei die Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlungsbehörden erforderlich. In konkreten Einzelfällen entwickeln die Beschäftigten im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen auch neue Ermittlungsmethoden und -Werkzeuge.

 

 

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

In Ermittlungsverfahren und bei Gefahrenlagen ist die Sicherung von Telekommunikationsdaten von hoher Bedeutung. Die TKÜ-Dienststelle des LKA NRW setzt rund um die Uhr Anträge der Polizeibehörden zur Sicherung von Inhaltsdaten (z.B. die Telekommunikation der Tatverdächtigen) oder Verkehrsdaten (z.B. Standortfeststellungen zum Auffinden vermisster Personen) um.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei technischen, taktischen und rechtlichen Fragestellungen der TKÜ als Ansprechpartner für alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

 

 

Landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, Digitale Forensik

Egal ob Computerfestplatten, Speicherbausteine aus Handys oder Navigationsgeräte – die Polizeibeamten und IT-Spezialisten der Digitalen Forensik lesen die gespeicherten Daten aus elektronischen Geräten aus. Dabei suchen sie immer wieder nach neuen Wegen und Methoden, um auch bei kniffligen Fällen noch an deren Inhalte zu gelangen.

Die gewonnenen Daten bereiten die Beschäftigten dann so auf, dass sie von den Ermittlern für ihre Verfahren ausgewertet werden können.

Für konkrete Fragen rund um Ihre Sicherheit im Bereich Cybercrime oder bei vorliegendem Verdacht auf Straftaten im Bereich Cybercrime finden Sie in ganz Nordrhein-Westfalen kompetente Ansprechpartner bei Ihrer Polizei vor Ort.

 

Ihre Polizei vor Ort

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110