Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)

Auf einer Wiese steht ein Sprengstoff-Entschärfer in Schutzkleidung im Vordergrund, der auf eine digitale Anzeige an seinem linken Arm schaut; im Hintergrund steht ein Sprengstoffroboter
Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
Die USBV-Entschärfer unterstützen die Polizeibehörden bei der Tatortarbeit im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten.
LKA NRW

Die USBV-Entschärfer sind zuständig für die Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Sie leisten insbesondere folgende Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für die Kreispolizeibehörden:


• Entschärfen von unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (USBV)
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Sprengstoffdelikten
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Branddelikten in besonderen Fällen
• Begleitung von weiteren Maßnahmen der Polizeibehörden im Zusammenhang mit Explosivstoffen
• Kriminaltechnische Untersuchungen von Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen
• Transport, Lagerung und Vernichtung von Explosivstoffen
• Begleitung von Sondereinsätzen (z. B. Staatsbesuche/Großveranstaltungen).

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110