Die USBV-Entschärfer sind zuständig für die Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Sie leisten insbesondere folgende Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für die Kreispolizeibehörden:
• Entschärfen von unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (USBV)
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Sprengstoffdelikten
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Branddelikten in besonderen Fällen
• Begleitung von weiteren Maßnahmen der Polizeibehörden im Zusammenhang mit Explosivstoffen
• Kriminaltechnische Untersuchungen von Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen
• Transport, Lagerung und Vernichtung von Explosivstoffen
• Begleitung von Sondereinsätzen (z. B. Staatsbesuche/Großveranstaltungen).