Forschungsprojekt "Sexuelle Gewalt gegen Frauen"
Das umfangreiche Forschungsprojekt beschäftigt sich mit sexueller Gewalt gegen Frauen durch männliche Einzeltäter und Gruppen. Zum Tatzeitpunkt gab es keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer.
LKA NRW

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt. Im Fokus stehen dabei Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung gemäß § 177 StGB.

Das Projekt hat sechs Ziele:

  1. Es analysiert die Kriminalitätslage und -entwicklung wird, auch vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Gesetzesänderungen im Jahr 2016, analysiert.
  2. Es betrachtet Opfer-, Tat- und Tätermerkmale sowie Zusammenhänge und Wirkmechanismen zwischen diesen Merkmalen. Dabei strebt das Projekt beispielsweise an, voneinander unterscheidbare Tat- und Tätertypen zu identifizieren und gegenüberzustellen, Zusammenhänge zwischen kriminellen Karrieren und dem Verhalten der Täter bei der Tatdurchführung zu überprüfen und Zusammenhänge zwischen der Gegenwehr der Opfer mit Tatabbrüchen bzw. Gewalteskalationen zu untersuchen. Von Interesse sind zudem räumliche Faktoren wie die Entfernungen, die Täter zwischen dem Tatort und den sonstigen Bezugspunkten zurücklegen oder der Einfluss der Wohndauer auf die Wahl des Tatorts.
  3. Es analysiert die polizeiliche Sachbearbeitung bei Sexualstraftaten gegen Frauen. Im Fokus steht die Art und Weise, wie die Polizei Informationen im Kontakt mit Opfern, Tatverdächtigen und Zeugen gewinnt, aktuelle Probleme im polizeilichen Umgang mit Sexualdelikten sowie Veränderungen in der polizeilichen Sachbearbeitung in Folge der Gesetzesänderungen im November 2016.
  4. Es analysiert die Zuverlässigkeit von Opferaussagen. Mittelpunkt sind ermittlungsrelevante Merkmale von Opferaussagen, z. B. Alters- und Größenschätzungen, sowie die Informationsmenge und -genauigkeit.
  5. Es untersucht, inwieweit Opferrechte im Strafverfahren berücksichtigt und wie Opferschutzmaßnahmen seitens der Opfer bewertet werden. Das Projekt betrachtet die Wünsche und Bedürfnisse der Opfer mit Blick auf das Strafverfahren sowie Belastungen, denen die Opfer im Kontext der Strafverfolgung ggf. ausgesetzt sind.
  6. Schließlich untersucht das Projekt die im Kontext der Studie verwendeten Daten – beispielsweise polizeiliche Daten und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten – zu ihrer Aussagekraft und Qualität.

Um diese Ziele zu erreichen, verwenden die Projektmitglieder unterschiedliche Datenbestände und Forschungsmethoden. Sie werten staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, polizeiliche Daten (PKS, ViVA, IGVP, ViCLAS), Daten des Bundeszentralregisters und der Melderegister aus. Außerdem führen sie Interviews mit Opfern, der polizeilichen Sachbearbeitung, dem psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes NRW, sowie Gruppendiskussionen mit Experten der Bereiche Opferschutz und strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Bereits im Jahr 2005 führte die KKF Forschung zu sexueller Gewaltkriminalität in Nordrhein-Westfalen durch. Ergebnisse aus diesem Projekt finden Sie in dem beigefügten Bericht.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110