Pädophil veranlagte Erwachsene versuchen via Chats und Messengerdienste Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Zunächst treten sie unter Verschleierung ihrer wahren Absichten und ihrer wahren Identität mit ihren Opfern in Kontakt, um so an persönliche Daten, wie E-Mail Adresse, Handy- oder Telefonnummer, Name und Anschrift zu gelangen.
Sexuelle Belästigungen mit Fragen sexuellem Inhalts oder der Schilderung von sexuellen Handlungen durch pädophile Erwachsene sind ebenso möglich, wie die Live-Übertragung sexueller Handlungen über Webcams. Ebenso besteht die Gefahr eines sexuellen Missbrauchs nach Herausgabe persönlicher Daten, bei einem anschließenden persönlichen Kontakt.
Dieses gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte wird auch als Cyber-Grooming (im deutschen Sprachgebrauch sinngemäß Internet-Anbahnung) bezeichnet.
Diesen Gefahren kann man durch Beachtung einiger Grundregeln wirksam begegnen.
Kindern dieser Altersgruppe sollten grundsätzlich nur ausgewählte Internetseiten zugänglich sein. Dies können Sie mit entsprechenden Filterprogrammen für dieses Alter noch wirksam realisieren. Gehen Sie mit Ihrem Kind zusammen ins Internet und wählen Sie gemeinsam einen Chat aus, den Ihr Kind besuchen darf. Erfahrungsgemäß bleiben Kinder und Jugendliche lange bei einem einmal gewählten Chat.
Ein Chat sollte bestimmte Kriterien erfüllen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen, bzw. ihnen bei unangenehmen Vorkommnissen Hilfestellungen bieten.
Kinder und Jugendliche sollten daher nur moderierte Chats nutzen, in denen eine erwachsene Person den Chat überwacht und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Moderator sollte über einen jederzeit erreichbaren Button oder Link in den jeweiligen Chatraum gerufen werden können.
Name, Anschrift, E-Mail Erreichbarkeit, Name der besuchten Schule etc. sind Daten die Kinder und Jugendliche nicht über Chats und Messenger preisgeben sollten. Ebenso sollten auch keine Fotos an Fremde weiter gegeben werden. Machen Sie als Eltern Ihren Kindern in diesem Zusammenhang klar, dass übersandte Fotos nicht mit der realen Person übereinstimmen müssen und eigene Fotos missbräuchlich genutzt werden können.
Reale Treffen sollten nur in Begleitung einer möglichst erwachsenen Begleitperson an belebten Orten stattfinden. Selbst Treffen Gleichaltriger können sich durchaus unangenehm entwickeln und zu bedrohlichen Situationen führen.
Gerade Kinder und jüngere Jugendliche reagieren häufig nicht angemessen auf unangenehme Situationen in Chats. Hier sollten Eltern mit ihnen üben, solche Dialoge direkt abzubrechen und einen Moderator zu informieren. Auch ein gewisses Misstrauen, dass Chatpartner nicht immer die Person sein müssen, für die sie sich ausgeben, sollte mit dieser Altersgruppe trainiert werden.
Kinder und Jugendliche reden mit ihren Eltern häufig nicht über negative Erfahrungen im Internet, da sie Reaktion wie Vorwürfe oder Internet-Verbote befürchten. Reagieren Sie angemessen und bieten Sie verständnisvolle Hilfe an.
Die Übermittlung von Texten und Bildern mit pornografischen Inhalten an Minderjährige ist ebenso strafbar, wie die sexuelle Annäherung an Minderjährige, z. B. durch konkrete Verabredungen zu einem solchen Treffen. Wenden Sie sich in solchen Fällen umgehend an die örtliche Polizei
Übersicht der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Vor Ort" - "Anschriften / Erreichbarkeiten".
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Klicks-Momente. Informationen für Eltern und Erziehungsverantwortliche (Broschüre)
- http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/
- Chatten und Surfen. Aber sicher! (DVD mit Filmspots) http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
- www.polizeifürdich.de (Internetauftritt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren)
- Verklickt! Sicherheit im Medienalltag (Medienpaket)