Auf dieser Seite veröffentlichen wir künftig monatlich aktuelle Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung in NRW. Sie können sich jetzt mit ein paar Klicks selbst einen Überblick über die aktuellen Fallzahlen verschaffen. Mit diesem Service wollen wir den Einsatz der NRW-Polizei für Ihre Sicherheit transparent machen.
Diese Monatszahlen sind Momentaufnahmen der Kriminalitätsentwicklung in NRW. Darüber hinaus wird es weiterhin eine jährlich veröffentlichte, wissenschaftliche Polizeiliche Kriminalstatistik geben.
Erläuterungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die der Polizei bekannt gewordenen Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Bundesweit wird seit dem 01.01.1971 eine „Ausgangsstatistik" geführt, d. h. die bekannt gewordenen Straftaten werden erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle und bei Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht erfasst.
Entwicklungen im Land NRW und in weiteren Polizeibehörden
Hier finden Sie monatlich aktualisierte Informationen zur Entwicklung in ausgewählten Kriminalitätsfeldern auf Landesebene und in den Kreispolizeibehörden sowie eine Datei im maschinenlesbaren CSV-Format.
Aufgrund einer bundesweiten Festlegung im laufenden Jahr werden die Straftaten zu sexuellen Übergriffen gemäß § 177 StGB ab Oktober 2017 nicht mehr zur Gewaltkriminalität gezählt. Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen gemäß § 177 StGB sind weiterhin in den Fallzahlen der Gewaltkriminalität enthalten. Dies kann zu geringeren monatlichen Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität führen.