Durch den Einsatz spezieller Technik können alle Details des Tat- oder Ereignisortes aufgezeichnet und den Erfordernissen entsprechend aufbereitet werden. Für das Ermittlungsverfahren können dann exakte Maße abgebildet und wesentliche Details rekonstruierbar im Gesamtkontext des Geschehens oder der Tathandlung dargestellt werden. Zu den vielfältigen Optionen gehören:
Erstellung von Skizzen
Durch die Vermessung mit einem 3-D-Laserscanner oder eine photogrammetrische Vermessung der Örtlichkeit, ggf. durch Bilder aus einem Hubschrauber heraus, werden spezielle Skizzen und Lagedarstellungen erstellt.
Volumenbestimmung
Durch eine Volumenbestimmung können in Ermittlungsverfahren beispielsweise Fragen zur Menge von transportierten bzw. gelagerten Gütern (z. B. illegale Müllhalde mit Schadstoffen) beantwortet und damit Tatvorwürfe konkretisiert werden.
Schussrichtungsbestimmung
Bei einem Schusswaffengebrauch ist in der Regel von Interesse, von wo der Schütze geschossen hat. Befand sich die Person in einem Fahrzeug oder einem angrenzenden Objekt? Waren andere Personen gefährdet? Die Schussrichtung kann mit einem 3-D-Laserscanner-Verfahren berechnet und damit der Standort des Schützen bestimmt werden.
Sichtfeldbestimmung
Ein der Schussrichtungsbestimmung ähnliches Verfahren wird bei der Sichtfeldbestimmung eingesetzt. Hier wird der Standort von Zeugen, Geschädigten und/oder Tatverdächtigen unter Berücksichtigung des geschilderten Tatablaufs bestimmt und bewertet. Das Ergebnis ermöglicht Aussagen und Rückschlüsse zum Sichtfeld der Personen und möglichen Beeinträchtigungen bzw. Beeinflussungen.
Tat- und Einsatzortvisualisierung
Durch spezielle fotografische Verfahren erfolgt eine fotorealistische Dokumentation von Tat- und Ereignisorten. Hierdurch besteht die Möglichkeit, vollsphärisch Räumlichkeiten abzubilden und dadurch die Örtlichkeit in verschiedenen Richtungen und Winkeln zu visualisieren. Diese Darstellungsform kann durch weitere Bearbeitungsformen ergänzt werden, um durch Veränderung der Helligkeit, der Beleuchtungssituation und der Tiefenschärfe neue Beurteilungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Darstellungsgrößenberechnung
Mit der Darstellungsgrößenberechnung kann die in Form von Foto- oder Videografie festgehaltene Größe der dargestellten Person oder eines Details berechnet werden, wenn dies für die Ermittlung erforderlich ist.
Ein Verfahren zur Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Das Sachgebiet 45.2 (Tatortvermessung) des Landeskriminalamtes NRW setzt neben einem photogrammetrischen Messverfahren und der 3-D-Laserscannertechnik mit dem Schwerpunkt der Vermessung auch die so genannte HDR-360-Grad-Fotografie zur fotorealistischen Dokumentation von Tat- und Ereignisorten ein.
Die digitale HDR-Spezialkamera zeichnet Räumlichkeiten vollsphärisch und damit in alle Richtungen in einem Winkel von 360 Grad horizontal und 180 vertikal für vollsphärische Bilder auf.
Das Verfahren „High-Dynamic-Range“ (HDR) ermöglicht es, die aufgenommenen Bilddaten in einem sehr großen Spektrum unterschiedlicher Helligkeitswerte zu betrachten und Helligkeitsunterschiede, wie sie z. B. zwischen Licht und Schatten oder zwischen Raumwänden und Fensterflächen feststellbar sind, sehr komfortabel auszugleichen. Im Gegensatz zu bisherigen Aufnahmemöglichkeiten der herkömmlichen analogen und digitalen Fotografie, bei denen helle Bildbereiche (z.B. Fenster) irreversibel über- und dunkle Bildbereiche (z.B. Wände oder Raumecken) unterbelichtet waren und hierdurch Details nicht mehr erkennen ließen, ermöglicht HDR in der bestehenden Bildaufnahme jederzeit die Aufhellung oder Abdunkelung einzelner Bildbereiche.
Die Technik kann neben dem 16 mm Standard-Fisheye-Objektiv auch mit 28, 50 und 105 mm Wechselobjektiven genutzt werden.
Das System verfügt neben der Möglichkeit des Ein- und Auszoomens auch über eine vollständig kalibrierte fotogrammetrische Messtechnik, die allerdings zwei Aufnahmen im Abstand von 60 cm Höhe erfordert. Die Bilddaten der beiden Bilder werden so gespeichert, dass in der vollsphärischen Gesamtaufnahme Messstrecken durch Auswahl der Messpunkte entsprechend mit Bemaßung dargestellt werden können.
Das Kameraobjektiv ist allerdings werkseitig auf einen Messbereich von 1 bis maximal 10 Metern kalibriert.
Neben dem ursprünglichen Testverfahren zur Kombination von Farbfotoaufnahmen mit 3-D-Laserscanns wird dieses Verfahren von hier aus natürlich auch den Polizeidienststellen des Landes in entsprechend relevanten Ermittlungsfällen vor allem an Tat- und Ereignisorten zur Verfügung gestellt.
Das System stellt eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Aufnahme von Tat- und Ereignisorten dar. Neben der zweidimensionalen Fotografie und der Videografie ist es nun möglich, noch objektiver eine Örtlichkeit fotorealistisch darzustellen. Von einem bestimmten Standort aus wird eine Rundumsicht gewährleistet, die individuell jegliche oben beschriebene Betrachtungsweise zulässt und nicht mehr von subjektiv gewählten Fotoblickwinkeln und Standorten bzw. von subjektiv gebundener Regie zu einem Video abhängt. Hierdurch können den Gesamteindruck beeinflussende Teilansichten vermieden werden, wie es zum Beispiel in der Foto- und Filmregie unter dramaturgischen Aspekten geschieht.
Der polizeilichen Sachbearbeitung, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und der Verteidigung kann auf diese Weise eine sachlich realistische Gesamtdarstellung eines Ortes geboten werden, die Textbeschreibungen auf ein Mindestmaß reduzieren, den Ereignisort zeitnah fotografisch reproduziert und somit zeit- und kostenaufwendige Ortsbesichtigungen entbehrlich macht.