Zeugenschutz
Zeugenschutz
Zeugenschutzmaßnahmen dienen zum einen dem Schutz des gefährdeten Zeugen und zum anderen der Sicherstellung einer unbeeinflussten Aussage dieser Person vor Gericht.
LKA NRW

Zeugenschutz ist ein Arbeitsfeld, das zur Bewältigung vielschichtiger Probleme zum Teil unkonventionelles Vorgehen, Kreativität und Wissen auch über außerpolizeiliche Rechtsvorschriften sowie Verfahrensabläufe erfordert. Der Zeugenschutz ist eines der Instrumente zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

In ein Schutzprogramm werden Personen aufgenommen, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Das LKA NRW nimmt eine Einstufung des Gefährdungsgrades der Person vor und entwirft ein individuelles Schutzkonzept mit Kostenprognose. Im Einzelfall werden enge Bezugspersonen (z.B. Ehegatten oder Lebensgefährten und im Haushalt lebende Kinder) mitgeschützt.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110