Das bedeutet, dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen – wie z.B. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – nur mit Winterreifen fahren dürfen.
Es gibt jedoch keine spezifische Festlegung auf bestimmte Monate.
Eine häufig genutzte Faustformale ist „Oktober bis Ostern“, aber beachten Sie: Diese hat rechtlich keine Relevanz!
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gilt nur, wenn die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr unter den genannten Straßenverhältnissen bewegt werden.
Wichtig: Die situative Winterreifenpflicht ist erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind.
Wie erkenne ich aktuelle Winterreifen?
Achten Sie auf das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit nur der M+S-Kennzeichnung sind bei winterlichen Bedingungen nicht mehr zulässig.