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Kurs

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KURS NRW - Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen

Polizeiliche Ermittlungsarbeit erfolgt in der Regel nach einer Straftat, um den/die Täter zu ermitteln, eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft und eine Verurteilung durch einen Richter zu ermöglichen.
Es gibt aber auch präventive (gefahrenabwehrende) Zuständigkeiten für die Kriminalpolizei. Dazu gehören seit 2010 auch die Aufgaben aus der Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS).
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