Die Ergebnisse können dann direkt mit dem Vergleichsmaterial verdächtiger Personen oder mit dem Datenbestand der beim Bundeskriminalamt geführten DNA-Analyse-Datei (DAD) auf Übereinstimmung geprüft werden und ggf. zum Täter führen.
Wie funktioniert das?
Der menschliche Organismus ist aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Zellen zusammengesetzt. Die Erbinformation (DNA) ist in nahezu jeder menschlichen Körperzelle in doppelter Ausführung vorhanden und Bestandteil des Zellkerns. Die DNA liegt dort in Form von Strukturen vor, die als Chromosomen bezeichnet werden.
Die in den DNA-Molekülen enthaltenen Informationen werden durch die Abfolge von vier unterschiedlichen Bausteinen - den sogenannten Basen (A, T, G und C) - festgelegt. Man könnte die Basen auch als die vier Buchstaben des DNA-Alphabets bezeichnen.
Ein recht geringer Anteil des menschlichen DNA-Materials (ca. 2-5%) besteht aus den sogenannten kodierenden Bereichen, in denen die Gene lokalisiert sind. Der restliche, nicht-kodierende Bereich (ohne Gene) ist jedoch der für die kriminaltechnischen DNA-Analysen relevante. D.h., durch die hier verwendete Methode wird keine Information über das äußere Erscheinungsbild (z. B. Größe, Haar- oder Augenfarbe) einer Person gewonnen.
In der Regel erfolgt die Probennahme für die Analyse mittels einer Speichelprobe der Vergleichsperson. Möglich ist die Zellgewinnung aber auch über z.B. Blut, Sperma, Haarwurzeln oder sonstiges Körpergewebe. Bei der Analyse werden DNA-Abschnitte untersucht, die bei allen Menschen vorkommen, aber unterschiedlich lang sein können.
Durch die parallele Längenbestimmung mehrerer dieser DNA-Abschnitte wird eine spezielle Zahlenkombination erhalten, die man auch als DNA-Identifizierungsmuster bezeichnet.
Hohe Beweiskraft
Ein so gewonnenes Muster tritt statistisch gesehen nur einmal unter mehr als 500 Milliarden nicht blutsverwandten Personen auf. Bei vollständiger Übereinstimmung aller untersuchten DNA-Merkmale ist dadurch die Zuordnung einer Spur zu einer Vergleichsperson möglich.