Sexting – Wenn Intimes öffentlich wird

Eine spärlich bekleidete junge Frau, die von hinten auf Computerbildschirme blickt.
Sexting – Wenn Intimes öffentlich wird
Beim Sexting schicken sich junge Menschen gegenseitig erotische Fotos oder Videos. Was vielleicht einvernehmlich war, kann aber auch schiefgehen, z. B. wenn die Aufnahmen in fremde Hände geraten.
LKA NRW

Der Begriff „Sexting“ setzt sich aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“ zusammen. Es beschreibt das Versenden von erotischen Fotos oder Videos der eigenen Person mittels Computer oder Smartphone. Erotisches Material können dabei Aufnahmen in Badehose, Bikini und/oder Unterwäsche sein oder Nacktbilder bestimmter Körperregionen wie z.B. Obenohne-Aufnahmen.

Rechtliche Einordnung

Werden die erotischen Bilder/Videos ohne Einverständnis der dargestellten Personen von den eigentlichen Empfängern weitergeleitet, dann ist das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz i. V. m. § 33 KunstUrhG) verletzt und teilweise gar der höchstpersönliche Lebensbereich (§ 201a StGB).

Was tun, wenn Fotos/Videos ungefragt in Umlauf gekommen sind?

  • Melden Sie Fotos/Videos beim Anbieter, über dessen Dienst das Material verbreitet wurde und lassen Sie sie entfernen.
  •  Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin, um mit dessen juristischer Unterstützung die Verletzung des Rechts am eigenen Bild geltend zu machen, denn niemand darf ohne die Zustimmung der abgebildeten Person, Fotos oder Videos weitergeben.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, Fotos/Videos ungefragt weitergeleitet wurden, die den sog. „höchstpersönliche Lebensbereich“ verletzen. Darunter sind Aufnahmen zu verstehen, die in der persönlichen Privatsphäre wie der eigenen Wohnung, der Toilette oder
    Dusche aufgenommen wurden.

Schützen Sie sich und Ihre Kinder

  • Klären Sie Ihre Kinder über die möglichen Gefahren von Sexting auf. Ist ein Foto einmal digital verschickt, lässt sich die Verbreitung weder kontrollieren noch stoppen.
  • Um sich vor ungewollter Verbreitung zu schützen, ist es am besten, solche Bilder erst gar nicht zu erstellen bzw. mit anderen zu teilen.

Weitere Informationen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110