Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. VE dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. (§110a Absatz II StPO). Es handelt sich um speziell ausgewählte und ausgebildete Polizeibeamte, die unter klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung eingesetzt werden können.
Der Einsatz von VE kann wesentlich dazu beitragen, die Begehung schwerwiegender Straftaten zu verhindern, kriminelle Strukturen zu erkennen und aufzudecken, verfahrensrelevante Erkenntnisse zu gewinnen und Straftäter festzunehmen sowie deliktische Güter sicherzustellen.
Vertrauenspersonen sind Personen, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen. Ihre Identität wird grundsätzlich geheim gehalten.
Oft werden Verdeckte Ermittler mit Vertrauenspersonen gleichgesetzt. Letztere sind aber keine Polizeibeamten und sind auch nicht beim Land NRW angestellt. Es besteht lediglich eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit.