Das umfangreiche Forschungsprojekt beschäftigt sich mit Fällen sexueller Gewalt gegenüber Frauen durch Männer, zwischen denen zum Tatzeitpunkt keine oder lediglich eine flüchtige Vorbeziehung bestand. Im Fokus standen dabei Fälle sexueller Übergriffe, sexueller Nötigungen und Vergewaltigungen gemäß § 177 StGB.
Das Projekt startete im Jahr 2018. Am Projekt beteiligt sind darüber hinaus die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) sowie die Fachhochschule Münster (FH Münster).
Im Rahmen des Projektes wurden unterschiedliche Datenbestände und Forschungsmethoden verwendet:
- Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik – 13 903 kriminalstatistisch erfasste Straftaten in Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2008–2019
- Auswertung von 1 232 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten mit einem umfassenden Fragenkatalog
- qualitative Interviews mit fünf Opfern sowie fünf Opferanwältinnen und Angehörigen aus Frauenberatungsstellen
- qualitative Interviews mit 18 polizeilichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern
- qualitative Interviews mit sechs Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychologie, forensische Psychiatrie und Operative Fallanalyse
- Zwei Gruppendiskussionen mit jeweils acht Expertinnen und Experten der Bereiche Opferschutz und strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Das Projekt liefert Erkenntnisse zu folgenden Themen:
- Kriminalitätslage und -entwicklung
- Phänomenologie
- Opfermerkmale, Opferschutz, Opferbedürfnisse im Ermittlungs- und Strafverfahren und opferbezogene Kriminalprävention
- Tätermerkmale, Täterverhalten und täterbezogene Kriminalprävention
- Polizeiliche Sachbearbeitung
Erste Ergebnisberichte aus dem Projekt liegen bereits vor:
- Projekt Sexuelle Gewalt Methodenbericht
- Projekt Sexuelle Gewalt Kriminalitätslage und -entwicklung
- Projekt Sexuelle Gewalt Polizeiliche Sachbearbeitung
- Projekt Sexuelle Gewalt Polizeiliche Sachbearbeitung Teil 2
- Projekt Sexuelle Gewalt Täter
- Projekt Sexuelle Gewalt Opfer Teil 1
- Projekt Sexuelle Gewalt Opfer Teil 2
- Projekt Sexuelle Gewalt Phänomenologie
- Projekt Sexuelle Gewalt Broschüre Kriminalitätslage und -entwicklung/Phänomenologie
Bereits im Jahr 2005 führte die KKF Forschung zu sexueller Gewaltkriminalität in Nordrhein-Westfalen durch. Ergebnisse aus diesem Projekt finden Sie in dem folgenden Bericht:
Das Forschungsprojekt beschäftigt sich mit Jugendgewalt an Schulen. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und basiert auf einer Analyse von polizeilichen Hellfelddaten (PKS, IGVP und ViVA) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2010-2019, Literaturstudien sowie ergänzenden qualitativen Interviews mit Akteuren u.a. aus Schule, Polizei und Wissenschaft zu Ursachen und Präventionsmöglichkeiten von Jugendgewalt an Schulen. In einem Teilprojekt erfolgt eine Kooperation mit dem Institut für Soziologie und Sozialpsychologie der Universität zu Köln, unter der Leitung von Prof. Dr. Clemens Kroneberg. Dort wird parallel ein von der DFG gefördertes Forschungsprojekt zum Thema „Jugenddelinquenz in urbanen schulischen und wohnräumlichen Kontexten“ durchgeführt. Diese Kooperation erlaubt es, neben den Hellfelddaten auch mit hohen wissenschaftlichen Standards erhobene Dunkelfelddaten zu Jugendgewalt miteinzubeziehen.
Das Projekt hat folgende Forschungsziele und -fragen
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Optimierung der polizeilichen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen, der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie insbesondere der Kriminalprävention und des Opferschutzes. Konkret werden folgende Ziele verfolgt:
Ziel 1:
Die Kriminalitätslage und -entwicklung des Phänomens Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist beschrieben.
Forschungsfragen:
- Wie verbreitet ist Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen?
- In welcher Form tritt Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen auf?
- Wie hat sich das Phänomen Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
- Was kennzeichnet die Täter und Opfer von Gewalt an Schulen?
Ziel 2:
Ursachen für Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen sind identifiziert.
Forschungsfragen:
- Wie kann Gewalt an Schulen erklärt werden?
- Welche Bedeutung hat der schulische Kontext im Vergleich zu anderen Kontexten (hier: Wohnumfeld) für Jugendgewalt?
Die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW befasst sich mit einem Projekt zur Erforschung von Kriminalität arabischstämmiger Großfamilien („Clankriminalität“). In dem Projekt geht es um die „Bestandsaufnahme und Analyse nationaler und internationaler Präventionsansätze“. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Die KKF untersucht ebenfalls Präventionsansätze aus ähnlichen Phänomenbereichen oder der Extremismusforschung. Es wird geprüft, ob diese Ansätze auf den Bereich der "Clankriminalität" übertragen werden können.
Die Erhebung und Auswertung der Ansätze erfolgt mehrstufig in Form von:
- Experteninterviews
- Workshops mit Experten aus Praxis und Forschung und
- einer darauf aufbauenden Analyse hinsichtlich des Erfolgspotentials ausgewählter Ansätze.
Abschließend werden aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen, Handlungsempfehlungen und Präventionsstrategien für die Praxis entwickelt.
Darüber hinaus richtete die KKF im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts „Orientierung, Integration, Perspektiven – 360°-Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität“ des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 02. Dezember 2020, unter Schirmherrschaft von Herrn Minister Herbert Reul, eine Online-Fachtagung zur Prävention von „Clankriminalität“ aus.
In der interdisziplinären Tagung wurden verschiedene Strategien zur Vorbeugung von Clankriminalität diskutiert. Im Videokonferenzformat wurden Workshops ausgerichtet. Zudem hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen in eine Podiumsdiskussion einzubringen und an Referentinnen und Referenten zu richten sowie den „Markt der Möglichkeiten“, einen virtuellen Ausstellungsraum von Präventionsanbietern, zu besuchen.
Ablauf, Vortrags- und Diskussionsinhalte sowie die Ergebnisse der Workshops sind dem beiliegenden Veranstaltungsbericht zu entnehmen.
Die Wissensbörse strebt den Transfer wissenschaftlicher Theorien und Erkenntnisse in die polizeiliche Praxis an.
Islamistisch motivierter internationaler Terrorismus ist eine Bedrohung für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sowie der gesamten Bundesrepublik. Islamistischer Extremismus erfährt daher in der jüngsten Zeit in unterschiedlichen Kontexten – zum Beispiel der medialen Berichtserstattung, der Politik oder der wissenschaftlichen Forschung – erhöhte Aufmerksamkeit. Auch in unterschiedlichen Sach- und Aufgabengebieten des LKA NRW sowie den nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden – etwa im Staatsschutz, im Bereich Cybercrime oder in der Prävention – hat das Thema hohe Relevanz.
Wissenschaftliche Erkenntnisse bereichern die Arbeit in diesen polizeilichen Arbeitsfeldern. Sie sind Grundlage für eine qualifizierte polizeiliche Aus- und Fortbildung und tragen dazu bei, polizeilichen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen, polizeiliche Gefahrenabwehr, Kriminalprävention und Opferschutz zu optimieren. Darüber hinaus können Forschungsbefunde in die Auswertung, Analyse und Lagedarstellung der Polizei einbezogen werden.
Aus diesem Grunde hat das LKA NRW die „Wissensbörse" zum Thema religiös motivierter Extremismus mit dem Fokus auf islamistischen Extremismus ins Leben gerufen. Sie soll wissenschaftliche Erkenntnisse für die polizeiliche Praxis nutzbar machen und die polizeiliche Arbeit damit unterstützen.
Die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamtes NRW hat sich im Kontext von Forschungs- und Analyseprojekten intensiv mit dem Phänomen Wohnungseinbruch beschäftigt. Im Rahmen einer hypothesenprüfenden Strukturanalyse untersuchte sie zunächst Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik. Auf Grundlage von Daten aus dem Kriminalitätsmonitor NRW veröffentlichte sie 2015 einen Bericht mit Dunkelfelderkenntnissen zu dem Phänomen. 2014 bis 2017 führte die KKF zudem das europaweit umfangreichste Forschungsprojekt zum Thema Wohnungseinbruchsdiebstahl durch.
Forschungsprojekt Wohnungseinbruchdiebstahl
Kriminalitätsmonitor NRW - Wohnungseinbruch
Wohnungseinbruch - Strukturanalyse Teil 1
2015 veröffentlichte die KKF umfassende Forschungsbefunde zur Tötung von Neugeborenen (Neonatizid).
Artikelseite:
Dazu wertete die KKF bundesweite Ermittlungsakten unter besonderer Berücksichtigung polizeilicher Ermittlungsansätze aus.
Im Rahmen des Projektes untersuchte sie gesicherte Fälle von Neonatizid und wertete sämtliche im Datenmaterial verzeichneten Säuglingsfunde kriminalistisch aus. Zudem stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Sonderauswertung Aspekte der Operativen Fallanalyse im Kontext von Neonatiziden dar. Die Analysen eröffnen die Möglichkeit, Entscheidungen über Ermittlungsmaßnahmen an empirischen Ergebnissen anstatt an bloßen Annahmen oder gar Mythen zum Phänomen Neonatizid auszurichten. So können aus den Ergebnissen beispielsweise Hinweise auf mögliche Ankerpunkte oder Merkmale der Kindsmütter gewonnen werden.
Ziel des Projektes ist es, Einflussfaktoren und Merkmale der Konfliktdynamik von schwerer Beziehungsgewalt bis hin zu Tötungsdelikten zu analysieren, um aus
diesen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen für die polizeiliche Gefährdungsanalyse und das Gefahrenmanagement abzuleiten.
Kurzfassung und Manual für die polizeiliche Praxis
Junge Mehrfach- und Intensivtäter (jMIT) gelten als eine Personengruppe, die eine besondere kriminalpolitische Herausforderung darstellt. Ziel der vorliegenden Arbeit war die vergleichende Evaluation der unterschiedlichen Konzepte mehrerer Kreispolizeibehörden (KPB) in Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit jMIT. Hierzu wählte die KKF vier Kreispolizeibehörden (KPB Bochum, KPB Mönchengladbach, KPB Warendorf und KPB Wuppertal) aus. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Struktur der Polizeibezirke/Behörden, Höhe der Mehrfachtatverdächtigenbelastungszahl (MTVBZ) sowie spezifischen konzeptuellen Besonderheiten. Die Untersuchungsmethode gliedert sich grob in eine Prozessevaluation und eine Wirkungsevaluation. Bei der Prozessevaluation steht die praktische Umsetzung der Konzepte im Vordergrund. Die Wirkungsevaluation dient vor allem der Analyse der Wirksamkeit dieser praktischen Umsetzung.
Die Aufklärungsquoten über alle Delikte sowie für einzelne Delikte fallen je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Die Unterschiede der Aufklärungsquoten über alle Delikte zwischen den Ländern sind nahezu vollständig auf Unterschiede der Deliktsstruktur zwischen den Ländern zurückzuführen. Je nach Anteil der Delikte am Fallaufkommen, die generell leichter zu ermitteln sind, fällt die Aufklärungsquote über alle Delikte unterschiedlich hoch aus.
Die deliktsspezifischen Unterschiede der Aufklärungsquoten zwischen den Ländern erklären sich zu einem erheblichen Anteil durch das unterschiedliche Fallaufkommen: Dieser Zusammenhang dürfte wiederum auf Kriminalitätsformen zurückzuführen sein, die generell schwerer zu ermitteln sind, z. B. international agierende oder professionell arbeitende Täter.
Hingegen liegt insgesamt kein Hinweis darauf vor, dass Aufklärungsquoten das Fallaufkommen beeinflussen, da sie z. B. eine abschreckende Wirkung entfalten.
Für die polizeiliche Ermittlungs- und Fahndungsarbeit sind die von Zeugen abgegebenen Alters- und Größenangaben von großer Bedeutung. In erster Linie sollen sie dabei helfen, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen; für Fahndungsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an eine Tat sind sie sogar unverzichtbar.
Einerseits haben Alters- und Größenangaben im Rahmen von Zeugenvernehmungen besonderes Gewicht, da es sich um (vermeintlich) harte Fakten handelt. Andererseits handelt es sich bei diesen Angaben naturgemäß immer um Schätzungen, die mehr oder weniger zutreffend sein können.
Bei Amoktaten handelt es sich – vergleichbar dem Serienmord – um extrem seltene, im Einzelfall aber teilweise opferreiche und vor allem sehr spektakuläre kriminelle Ereignisse. Aufgrund der fehlenden verbindlichen Definitionskriterien fällt es schwer, verlässliche Zahlen zur Häufigkeit bzw. Prävalenz von Amoktaten zu geben.
Grundsätzlich können Amoktaten an einer Vielzahl von Orten und in den verschiedensten Kontexten stattfinden. Dabei wird angenommen, dass die Tatorte häufig einen mehr oder minder direkten Bezug zu einer Kränkung oder Ähnlichem aufweisen (vgl. Weilbach, 2007). Die aktuell diskutierten School Shootings stellen dabei ein relativ neues Phänomen dar. Robertz (2004) berichtet für den Zeitraum vom ersten dokumentierten Vorfall 1974 in Olean im US-amerikanischen Bundesstaat New York bis Ende 2002 insgesamt 75 Fälle weltweit, wobei 62 in den USA, vier in Deutschland, vier in Kanada und fünf in anderen Ländern stattfanden.
Die Bekämpfung der Jugend- und Gewaltkriminalität bildet einen besonderen Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung der Polizei Nordrhein-Westfalen. Seit 2001 ist insbesondere die Reduzierung der Anzahl der unter 21-jährigen Mehrfachtatverdächtigen ein wesentliches Ziel polizeilicher Arbeit. Junge Mehrfachtatverdächtige werden in diesem Rahmen verstärkt Adressaten präventiver und repressiver Maßnahmen.
Die vorliegende Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen liefert vor diesem Hintergrund einen Überblick über Umfang, Struktur und Entwicklung der Gruppe junger Mehrfachtatverdächtiger.
Eine besondere mediale Aufmerksamkeit erfahren in den letzten Jahren jugendliche Straftäterinnen. Die Schlagzeilen berichten über immer mehr Kriminalität durch Mädchen insbesondere über Mädchen, die gewalttätig sind. Im Unterschied zu prügelnden Jungen entrüsten prügelnde Mädchen augenscheinlich in besonderem Maße; ein Pressemedium fragt entsprechend: „Was ist aus dem braven Geschlecht geworden?“.
Solche Meldungen über bedenkliche Entwicklungen bei jungen Menschen mündeten bereits vor einigen Jahren in die Forderung an die (Kriminal-)Politik nach raschen Maßnahmen, z. B. in Form der Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die kriminologische Forschung jedoch widmete sich zunächst einer genauen Analyse des Phänomens und kam zu Ergebnissen, die das Ausmaß der (vermeintlichen) Problematik „Jugendkriminalität“ überwiegend relativierten.
Auszug aus den Ergebnissen der Untersuchung
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung war, das Wissen über das Phänomen der Raubüberfälle auf Geldinstitute durch alleinhandelnde Täter zu vertiefen, um aus diesem verbesserten Verständnis heraus Ansatzpunkte für die Optimierung der Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Polizei ableiten zu können.
Zu diesem Zweck wurden zunächst die Daten zur Person der Täter analysiert und bezüglich der körperlichen Eigenschaften sowie der Familienverhältnisse mit allgemeinen Bevölkerungsdaten verglichen. Dabei zeigte sich sehr deutlich, dass sich die Bankräuber hinsichtlich ihrer körperlichen Merkmale nicht von der allgemeinen Bevölkerung unterschieden.
Die vorliegende Analyse geht der Frage nach, ob und inwieweit der demografische Wandel auf das Kriminalitätsgeschehen und damit auf die polizeiliche Aufgaben Einfluss nimmt. Dazu untersuchte die KKF die Verläufe der demografischen und der Kriminalitätsentwicklung. Ziel: Parallele oder ähnliche Verläufe zu identifizieren, aus denen sich unter Berücksichtigung der Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung bis 2020 Hinweise auf das zukünftige Kriminalitätsgeschehen sowie polizeilicher Handlungsbedarf ableiten lassen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet der Vergleich der Bevölkerungsdaten mit den in der PKS ausgewiesenen Opfer- und Tatverdächtigendaten des Zeitraums 1994 bis 2003 für die Bevölkerungsgruppe der ab 60-Jährigen.
Eine der zentral zu behandelnden Fragestellungen ist, inwieweit die dokumentierten Entwicklungen im Hellfeld ein Abbild der Entwicklungen im Dunkelfeld darstellen. Für die Kriminalitätskontrolle ist es von grundlegender Bedeutung, ob Veränderungen im Hellfeld auf Veränderungen des tatsächlichen Kriminalitätsgeschehens oder auf eine verstärkte Aufhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen sind. Hierzu werden in einem ersten Schritt Zeitreihen deliktsspezifischer Häufigkeitszahlen und Tatverdächtigenzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW sowie Verurteiltenraten der Strafverfolgungsstatistik der Jahre 1985 bis 2003 dargestellt. Aus der Gegenüberstellung dieser beiden Datenbestände können erste Hinweise für die Beantwortung der genannten Fragestellung gewonnen werden.