Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Tatortgruppe Sprengstoff/Brand
Tatortgruppe Sprengstoff/Brand, Entschärfung
Die Tatortgruppe Sprengstoff/Brand (TOG) unterstützt die Polizeibehörden bei der Tatortarbeit im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten.
LKA NRW

Die TOG ist zuständig für die Entschärfung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Sie leistet insbesondere folgende Einsatz-/Ermittlungsunterstützung für die Kreispolizeibehörden:


• Entschärfen von unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (USBV)
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Sprengstoffdelikten
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Branddelikten in besonderen Fällen
• Begleitung von anderen Maßnahmen der Polizeibehörden im Zusammenhang mit Explosivstoffen
• Kriminaltechnische Untersuchungen von Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen
• Transport, Lagerung und Vernichtung von Explosivstoffen
• Begleitung von Sondereinsätzen (z. B. Staatsbesuche/Großveranstaltungen)

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110