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Kriminalprävention
Kriminalprävention
Kriminalprävention ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und erfordert das Zusammenwirken aller staatlichen und privaten Kräfte.

Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 1 PolG NRW) neben der Strafverfolgung und dem Opferschutz integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags und damit polizeiliche Kernaufgabe.

Weniger Straftaten – weniger Opfer

Vorrangiges Ziel polizeilicher Kriminalprävention ist das Reduzieren von Tatgelegenheiten sowie die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen. Von besonderer Bedeutung sind daher neben spezialisierten Maßnahmen der polizeilichen Kriminalprävention die zielgerichtete sichtbare Präsenz an Kriminalitätsbrennpunkten und in Angsträumen, die konsequente Reaktion auf Normverletzungen, eine angemessene Verfolgungsintensität auch bei Massendelikten, konsequentes Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt, mit anderen Aufgabenträgern abgestimmte Interventionskonzepte gerade bei jugendlichen Intensivtätern und die schnelle Aufklärung von Straftaten.

Das LKA NRW bildet in den Fachgebieten Kriminalprävention und Opferschutz das Bindeglied zwischen der Prävention auf Bundes- und Landesebene und den Kreispolizeibehörden in NRW.

Die Mitarbeit in landesweiten Arbeitskreisen mit anderen Verantwortungsträgern der Kriminalprävention und die Arbeit in Kommissionen und Projektgruppen im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) bilden dabei Schwerpunkte.

Gemeinsam Tätern das Handwerk legen

Ob in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW oder im Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule NRW, immer geht es darum, mit starken Partnern koordiniert gegen Gefährdungen und neue Phänomene vorzugehen und den Tätern möglichst frühzeitig das Handwerk zu legen.

Weitere Informationen und persönliche Beratungen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeilichen Beratungsstelle.

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