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Das Recht auf Information
Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Die Medien haben nicht nur Interesse an Informationen, sondern auch das Recht, diese von der Polizei zu erhalten. Das Landespressegesetz Nordrhein-Westfalens bestimmt, dass Behörden mit den sich aus dem Gesetz ergebenden Einschränkungen verpflichtet sind, den Medien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.
Die Pressearbeit der Polizei orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:
- Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
- Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
- Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
- Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.
Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die Auswertung und Zusammenstellung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.
Aufgaben polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der nordrhein-westfälischen Polizei leistet ihren aktiven Beitrag für einen offenen Informationsfluss. Um eine erfolgreiche Presse- und Medienarbeit sicherzustellen, hat die Polizei flächendeckend Presse- und Fachdienststellen für die Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet.
Qualifizierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind als Pressesprecher bemüht, Informationen und Botschaften schnell, eindeutig und kompetent an die Medien, also die Tageszeitungen, Zeitschriften, Magazine, Radio- und Fernsehsender, zu transportieren.
Aber nicht nur im Alltagsgeschäft, sondern vor allem bei herausragenden polizeilichen Einsätzen, wie schweren Unglücksfällen oder Großdemonstrationen, informiert die Polizei durch eine begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schnell und umfassend.
Die tagesaktuellen polizeilichen Pressemeldungen sind im Internet im Presseportal veröffentlicht.