Ob Vollzug eines Vereinsverbots oder die Unterstützung bei Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden: das Landeskriminalamt hat als Landesoberbehörde ein breites Aufgabenspektrum zu bewältigen.
Das Waffenrecht ist beim LKA NRW eines von vier Rechtsgebieten - neben dem Bereich der allgemeinen Rechtsangelegenheiten, dem Datenschutz und dem Vereinsrecht.