Der Informationsaustausch mit dem Ausland stellt eine Form der auswärtigen Angelegenheiten dar, die laut Grundgesetz in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fällt. Beim LKA NRW erfolgt sowohl die Prüfung der Ersuchen, die von den Polizeibehörden aus NRW über das BKA an das Ausland gerichtet sind,...